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Diese Entscheidungssammlung ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres Rechtsproblems im Einzelfall.

>>> Irreführende Werbung:
„Das excluxivste Autohaus Europas“
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Zum unlauteren Abfangen von Kunden
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Haftung des Forenbetreibers auf Schadensersatz von Gericht verneint. User haftet für Rechtsberatungskosten des Forenbetreibers
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Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Top-Level-Domai
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Landgericht Hamburg zur örtlichen Zuständigkeit in Internet-Angelegenheiten
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Wettbewerbswidrige Werbung einer Kfz-Werkstatt
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Haftungsfalle für Inhaber eines eBay-Accounts
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Missbrauch der Abmahnung

News

Irreführende Werbung:
„Das excluxivste Autohaus Europas“

In einem Fall warb die Beklagte in Zeitungen damit, das „exclusivste Autohaus Europas“ zu sein. Das Gericht entschied zugunsten der von uns vertretenen Klägerin, dass diese Werbung irreführend im Sinne von § 5 UWG und damit unzulässig gemäß § 3 UWG ist. Der Klägerin steht damit ein Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG zu.

Schon sprachlich lässt das Wort „exclusiv“ keinen Superlativ zu. Exclusivität bedeutet Ausschließlichkeit, was genau genommen den Vergleich mit anderen „exclusiven“ Autohäusern schon ausschließt. Abgesehen von dieser sprachlichen Unsinnigkeit war aber auch nicht ersichtlich, warum die Beklagte in Sachen Fahrzeugauswahl und Service gerade eine Spitzenstellung gegenüber ihren Mitbewerbern einnehmen sollte. Dafür hätte sie die Kunden mit Hubschrauber einfliegen und ausschließlich mit Champagner bewirten müssen. Aber auch dies allein würde nicht reichen, da die Spitzenstellung auch im Hinblick auf das Sortiment, Mitarbeiter etc. tatsächlich eingenommen werden muss. Dies konnte die Beklagte nicht darlegen.

LG Hamburg, Urteil vom 19.12.2006


Zum unlauteren Abfangen von Kunden

Ein Unternehmen hat eine Telefonnummer für sich registriert und in Betrieb genommen, die der Servicenummer eines Mitbewerbers bis auf eine Ziffer ähnelte. Das OLG Frankfurt verbot die Verwendung der ähnlichen Nummer für den Fall, dass der Anrufer nicht am Beginn seines Anrufes auf den Umstand hingewiesen wird, dass er einen Konkurrenten des Inhabers der eigentlich richtigen Rufnummer anruft. Wird nicht auf diesen Umstand hingewiesen, handele es sich um ein unlauteres Abfangen von Kunden, das wettbewerbswidrig ist.

OLG Frankfurt, Urteil v. 11.09.2008 - 6 U 197/07
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Haftung des Forenbetreibers auf Schadensersatz von Gericht verneint. User haftet für Rechtsberatungskosten des Forenbetreibers.

Das Amtsgericht Hannover hatte sich mit einem interessanten Fall zu befassen. Ein User veröffentlichte unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Forum. Der Betreiber des Forums wurde zunächst aufgefordert, die Veröffentlichung aus dem Netz zu nehmen, was er nach anwaltlicher Beratung auch tat. Der User wurde anschließend mit Erfolg gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dem Betreiber des Forums wurde, was bestritten blieb, die rechtswidrige Herausgabe der Daten des Users an die Geschädigte vorgeworfen. Nur so sei es möglich gewesen, den User gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Die Verfahrenskosten verlangte der User nun von dem Forenbetreiber erstattet. Dieser, so die Auffassung des Users, habe ihm dadurch Schaden zugefügt, dass er widerrechtlich die Daten an den Geschädigten herausgegeben habe. Das Gericht wies die Klage des Users ab.

Der Schutzzweck des Teledienstedatenschutzgesetztes (TDDSG) bzw. heute des Telemediengesetzes (TMG) diene nicht dazu, ungestraft unwahre Tatsachenbehauptungen zu veröffentlichen.

Demgegenüber wurde der Widerklage des Forenbetreibers auf Ersatz der außergerichtlichen Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen und der Löschungsaufforderug stattgegeben. Insoweit ließ sich der Betreiber, zur Löschung der Äußerungen des Users aufgefordert, anwaltlich beraten und kam dann der Aufforderung zur Löschung nach.

AG Hannover, Urteil vom 04.06.2008, Gesch.-Nr. 539 C 1845/08
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Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Top-Level-Domain

Im Einzelfall kann es begründet werden, entgegen der von der DENIC selbsterlassenen Richtlinien Anspruch auf eine zweistellige Top-Level-Domain zu erheben.

So jedenfalls entschied das OLG Frankfurt am Main jüngst in der Sache www.vw.de. Das Gericht sah - anders als die erste Instanz- eine nicht sachgerechte Ungleichbehandlung des VW-Konzerns gegenüber Automobilherstellern mit drei Buchstaben, z.B. BMW. Der Anspruch VWs ist auf kartellrechtliche Regelungen (§ 20 GWB, Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung) gestützt worden. In dieser Situation sieht es bei den "Dot-Coms" anders aus, hier wird (ICANN) mittlerweile die Versteigerung von Einzeichen-Domains vorbereitet.

OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 29.04.2008 - 11 U 32/04
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Landgericht Hamburg zur örtlichen Zuständigkeit in Internet-Angelegenheiten.

Das Landgericht Hamburg bleibt bei der üblichen Praxis, die örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Aussagen im Internet weiterhin danach zu bestimmen, wo das Angebot bestimmungsgemäß abgerufen werden kann.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2008 - 315 O 992/07
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Wettbewerbswidrige Werbung einer Kfz-Werkstatt

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit der Teilerstattung des Selbstbehaltes bei der Kaskoversicherung wettbewerbswidrig ist.

Der Entscheidung lag ein Werbeslogan zugrunde, nach der sich die Kfz-Werkstatt verpflichtete, dem Kunden bei Reparaturen, die von der Teilkaskoversicherung gedeckt waren, den mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehalt in bar zurückzugeben.

Hierin sah das Gericht eine unsachliche Beeinflussung des Kunden. Dieser sei aufgrund des Versicherungsvertrages verpflichtet, Ermäßigungen jeglicher Art an die Versicherung weiterzugeben. Die Werbung hingegen bezwecke, dass sich der Kunde nicht an seine vertraglichen Verpflichtungen halte. Eine solche Werbung sei wettbewerbswidrig.

BGH, Urt. v. 08.11.2007, Az.: I ZR 121/06
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Haftungsfalle für Inhaber eines eBay-Accounts

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgarts muss der Inhaber eines gewerblichen eBay-Accounts in seinem eigenen Interesse dafür sorgen, dass Dritte, die diesen Account ebenfalls nutzen, die gesetzlichen Informationspflichten wie z.B. die Belehrung über das Widerrufsrecht vollumfänglich erfüllen. Anderenfalls kann der Inhaber als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

OLG Stuttgart Beschluss v. 16.04.2007, Az.: 2 W 71/06
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Missbrauch der Abmahnung

Das Kammergericht Berlin hatte sich erneut mit der Frage des Missbrauchs einer Abmahnung zu befassen. Hierbei stellte es erneut klar, dass allein aus dem Umfang der Abmahntätigkeit kein Schluss auf einen Missbrauch der Abmahnung gezogen werden könne. Ein anderes Ergebnis komme jedoch in Betracht, wenn der Abmahnende absichtlich die Kosten für das Verfahren in die Höhe treibe, indem er Gerichte einschalte, die aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes zwar zuständig seien, die jedoch weit entfernt vom Geschäftssitz des Abgemahnten säßen, ohne dass der Abmahnende an der Einschaltung gerade dieses Gerichtes ein nachvollziehbares Interesse hätte.

Kammergericht, Beschluss v. 25.08.2008, Az.: 5 W 371/07
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Andreas Will | Rechts- und Fachanwaltskanzlei | Mönckebergstraße 27 | D-20095 Hamburg | Tel. 040. 328 09 78-0 | Fax 040. 328 09 78-11
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