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Domainrecht
Das Domainrecht ist eigentlich kein "eigenes" Rechtsgebiet. Es beinhaltet sämtliche Fragen zum Thema Domainregistrierung und -Nutzung, sowie Schutz von Domains und Inanspruchnahme von Rechten bzw. deren Abwehr. Insbesondere ist das Marken-, Namens, Urheber- und das Wettbewerbsrecht eng mit diesem Thema verbunden. Viele Domains werden aus Begriffen gebildet, die eingetragene Marken beinhalten oder zumindest Markenrechte berühren. Eine gute Beratung vor der Registrierung einer Domain hat schon vielen Mandanten großen Ärger erspart, aber auch Rechte gesichert. Die anwaltliche Hilfe kann in diesem Rechtsgebiet einerseits in der Beratung vor und der Begleitung bei der Anmeldung einer Domain, ggf. im Verbund mit einer Marke, liegen. Andererseits kann der in diesem Gebiet erfahrene Rechtsanwalt Ihnen helfen, durch Mitbewerber oder andere Personen begangene Rechtsverletzungen schnellstmöglich und nachhaltig abzustellen. Für den Fall, das Sie selbst von möglichen Rechteinhabern in Anspruch genommen werden, führt die erfahrene Hilfe eines kurzfristig hinzugezogenen Rechtsanwalts regelmäßig dazu, dass möglicher Schaden und auch Verfahrenskosten erheblich geringer ausfallen. Im Übrigen ist auch hier nicht jede Abmahnung berechtigt. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Forderungseinzug/Inkasso Wenn offene Posten die Bilanz Ihres Unternehmens drücken, können wir Ihnen dabei helfen, dies zu ändern. Mahnwesen und Zwangsvollstreckung sind bei uns in besten Händen. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Gewerblicher Rechtsschutz Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein Sammelbegriff. Er beinhaltet das Wettbewerbsrecht, Medien-/Presse- bzw. Internetrecht, Markenrecht und Urheberrecht, aber auch das Patentrecht und das Musterrecht (Gebrauchs- und Geschmacksmuster). Die einzelnen Bereiche sind unter den genannten Rechtsgebieten gesondert dargestellt Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Handelsrecht Sie sind Kaufmann oder führen eine Gesellschaft des Handelsrechts und verkaufen Waren an andere Kaufleute oder beziehen Waren von solchen? Dann kommen Sie am Handelsrecht nicht vorbei. Das Handelsrecht regelt die Sonderbeziehungen der Kaufleute (Einzelkaufleute und Gesellschaften des Handelsrechts) untereinander. In erster Linie ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet für Kaufleute dar, sondern modifiziert in entscheidenden Punkten das für den "normalen" Teilnehmer am geschäftlichen Verkehr geltende Recht. Einige Formvorschriften, die im normalen Rechtsverkehr gelten, sind bei Handelsgeschäften ausgeschlossen. Es sind bestimmte Handelsbräuche und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten kodifiziert. Beispiel: Mängel, die der gelieferten Ware anhaften, müssen sofort gerügt werden etc. Wer das Handelsrecht nicht kennt, kann dessen Regelungen nicht anwenden. Dies birgt für den Kaufmann erhebliche Nachteile. Im Handelsrecht gilt wegen dessen Besonderheiten (z.B. Ausschlussfristen) mehr als anderswo der umstrittene Leitsatz: "Zeit ist Geld" Wir sind als externe Rechtsabteilung für Unternehmen ständig als Ansprechpartner verfügbar. Dadurch ist gewährleistet, dass kurzfristig die richtigen Wege beschritten werden, ohne dass der Rechtsanwalt gleich nach außen in Erscheinung tritt. Ihr Unternehmen wird auf diese Weise in die Lage versetzt, das Richtige zu tun, ohne dass Ihr Gegenüber den Eindruck erhält, es bahne sich ein Konflikt an. Damit kann in aller Regel eine Konfrontation bestmöglich und wirtschaftlich sinnvoll vermieden werden. Gelingt dies einmal nicht, sind wenigstens in der Vorbereitung der Auseinandersetzung alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt worden und wir vertreten Ihr Unternehmen vor Gericht. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Kaufrecht und Gewährleistungsrecht Das Kaufrecht befasst sich mit allen Fragen rund um das Zustandekommen und die Abwicklung eines Kaufvertrages einschließlich der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Lediglich beispielhaft sind folgende Sachverhalte erwähnt: Sie haben einen Gegenstand verkauft. Anstatt zu zahlen, behauptet der Käufer, dieser habe Mängel und beruft sich auf Gewährleistungsrechte, obwohl Sie wissen, dass die Sache mangelfrei war. Sie kaufen und bezahlen eine Sache (z.B. ein Kraftfahrzeug beim Autohandel oder Waren über das Internet, einschl. eBay). Leider liefert der Verkäufer nicht oder dieser hat Ihnen eine mangelhafte Sache geliefert. Vielleicht stellt sich auch heraus, dass die Sache auf dem Postweg beschädigt worden ist. Wir helfen Ihnen insbesondere, in solchen oder anderen Situationen sachgerecht und unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen zu reagieren. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Lizenzvertragsrecht/Urhebervertragsrecht Wir erstellen ausgewogene Lizenzverträge für Sie. Sei es eine Dienstleistung im Bereich der IT- Branche, die den Hintergrund bildet, oder eine andere, urheberrechtlich relevante Leistung, wir stellen Ihnen den geeigneten Vertrag zur Verfügung. Soweit Ihnen von Ihrem Kontrahenten ein Vertrag vorgelegt wird, übernehmen wir die Prüfung und sorgen für notwendige und sinnvolle Streichungen und/oder Ergänzungen. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Markenrecht Eine Marke ist eine in das Markenregister des Patent- und Markenamtes oder einer entsprechenden internationalen Stelle eingetragene Geschäfts- oder Produktbezeichnung. Kennzeichnungsfähig sind Marken (Ware oder Dienstleistungen), Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmen) und geografische Herkunftsangaben. Aber auch Buch- und Filmtitel genießen Rechte nach dem MarkenG. Eine Marke muss allerdings angemeldet und eingetragen werden. Die Eintragung kann als Wortmarke, als Bildmarke oder als Wort-/Bildmarke erfolgen. Es sind seit einiger Zeit auch Farb- und Klangmarken möglich, sowie dreidimensionale Marken. Eine Marke kann für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder weltweit bzw. für internationale Einzelstaaten angemeldet werden. Zuständig für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Europaweit ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zuständig. Für internationale Markenregistrierungen aus der Bundesrepublik Deutschland heraus ist das DPMA zuständig, das die Anträge an die World Intellectual Property Organization (WIPO) weiterleitet. Wir übernehmen Ihre Markenanmeldungen, einschließlich der Vorprüfung, ob eine Anmeldung, ggf. für welche Waren- und Dienstleistungsklassen, möglich und notwendig ist. Sollte ein Mitbewerber einen Ihrer Marke ähnlichen Begriff verwenden oder gar eintragen lassen, übernehmen wir die Verfolgung Ihrer auf Unterlassung bzw. Löschung und ggf. Schadensersatz gerichteten Ansprüche. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Medien- und Internetrecht Das Internet und andere Medien sind heute aus vielen Bereichen unseres Lebens nicht mehr wegzudenken. Insbesondere die Nutzung des Internets birgt viele Konflikte für private und gewerbliche Nutzer bzw. Anbieter. Viele Nutzer und Anbieter kennen ihre Rechte und Pflichten nicht bzw. nicht vollständig. Auch unterliegen die einschlägigen Regelungen einem stetigen Wandel. Die Unkenntnis der Anbieter und Nutzer ist der Grund, warum es zu Abmahnungen und auch Strafanzeigen wegen unzutreffender Berichterstattung oder Beleidigungen in den Medien kommt oder Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Musterrecht Sie wollen ein Muster eintragen lassen? Wir helfen Ihnen. Sie haben bereits eines eingetragen und stellen fest, dass jemand ein Produkt anbietet, das mit Ihrem Muster identisch ist? Wir helfen Ihnen ebenfalls. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Urheberrecht (einschl. Verlagsrecht) Sie sind Urheber, Inhaber eines Leistungsschutzrechtes oder Verwerter von urheberrechtlich geschütztem Material? Dann wissen Sie sicherlich, dass Sie Ansprüche gegen diejenigen erheben können, die unberechtigt Ihre Werke, auch auszugsweise, nutzen. Diese Ansprüche entstehen für alle Arten der illegalen Nutzung von Werken (einschließlich Computerprogrammen oder Teilen davon) und können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Daneben gibt das UrhG Ihnen weitere Ansprüche auf Auskunftserteilung und Unterlassung an die Hand. Vielfach, meist allerdings auf Antrag des Urhebers, hat der Verletzer mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen. < Wir vertreten Sie als Urheber oder anderweitiger Rechteinhaber (z.B. Verlag) bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und verhelfen Ihnen zu einem angemessenen Schadensersatz. Unsere Kanzlei vertritt namhafte Verlagshäuser, aber auch Werbetexter/innen und Autoren. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen bieten wir zusätzlich zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung bereits im Vorfeld die Möglichkeit, Raubkopien von Texten und Dateien aus Ihrem geistigen Eigentum im Internet aufzuspüren. Und dies zu interessanten Konditionen. Dies erspart Ihnen die eigene Suche. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Vertragsrecht/AGB Dieser Bereich betrifft die Rechtsbeziehungen von Unternehmen und Kunden, aber auch zwischen Unternehmen, von der Vertragsanbahnung bis zur Erfüllung von Verträgen. Darüber hinaus betrifft dieses Rechtsgebiet die aus der Mangelhaftigkeit einer vereinbarten Leistung sich ergebenden Folgen. Diese wiederum werden oft durch den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen - nach den AGB bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - und das Gesetz bestimmt. Insgesamt ergibt sich eine komplexe Materie, die Einschränkungen nur in einem bestimmten Rahmen ermöglicht, dessen sachgerechte Ausschöpfung sorgfältig erarbeitete Formulierungen voraussetzt. Da z.B. beim Handel über das Internet die Verpflichtung besteht, auf bestimmte Einzelheiten zum Vertragsabschluss, der Gewährleistung etc. hinzuweisen, sollten diese Pflichtangaben auch mit den zutreffenden Einschränkungen verbunden werden. Wir beraten Sie in allen Stadien eines Vertragsverhältnisses, sowie bei der Erstellung Ihrer Verträge und Geschäftsbedingungen für jede Art des Handels und andere Gewerbe, online über einen Webshop oder über ebay, sowie offline. Soweit Auseinandersetzungen entstehen, vertreten wir Sie effektiv und im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen vor Gericht. Soweit Sie als Händler Probleme mit ebay haben, vom Handel ausgeschlossen wurden oder der Ausschluss droht, vermitteln wir mit dem Ziel, die Unstimmigkeiten zu bereinigen und den weiteren Handel reibungslos zu ermöglichen. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Werberecht Das Werberecht ist Teil des Wettbewerbsrechts. Wir prüfen, ob Sie einen Claim nutzen dürfen bzw. welches Risiko er ggf.in sich birgt. Wir prüfen die Werbeaussagen Ihres Unternehmens auf mögliche Irreführungen. Wir prüfen aber auch Werbeaussagen Ihrer Mitbewerber auf deren Irreführungsgehalt und ergreifen mit allem gebotenen Nachdruck die geeigneten Maßnahmen. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. Wettbewerbsrecht Sie sind Unternehmer? Das Wettbewerbsrecht umfasst diejenigen Vorschriften, die den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmern regeln. Die hier einschlägigen Regelungen finden sich sowohl im UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, als auch mittelbar und unmittelbar in weiteren Gesetzen und Verordnungen. Sie müssen diese nicht alle kennen. Wichtig ist, dass Sie nicht gegen deren Regelungen verstoßen. Hierbei helfen wir Ihnen, indem wir Ihren Internetauftritt prüfen und Ihnen sämtliche notwendigen Texte einschließlich der AGB zur Verfügung stellen, die für eine rechtssichere Website und den Handel über das Internet erforderlich sind. Im Internet, aber auch in der Werbung über andere Medien, z. B. in Zeitschriften, dem TV und anderswo, sind Werbeaussagen so zu gestalten, dass eine Irreführung des Verbrauchers vermieden wird. Wer dies nicht beachtet, muss mit kostenintensiven Maßnahmen der Mitbewerber rechnen, die eine vorherige Prüfung Ihrer Werbung vermeiden kann (sog. Abmahnungen). Wenn Sie feststellen, dass ein Mitbewerber einen unfairen Vorteil für sich schafft (z.B. indem er umfangreiche Gewährleistungsausschlüsse oder irreführende Angaben gegenüber Verbrauchern verwendet), nützt Ihnen das Wettbewerbsrecht. Sie können selbst dafür sorgen, dass dieser unfaire Vorteil neutralisiert wird. Dies geschieht zunächst im Wege einer Abmahnung. Das außergerichtliche Verfahren der Abmahnung ist beendet, wenn der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Wird diese nicht abgegeben, wird das Verfahren unter Zuhilfenahme der Gerichtsbarkeit weiter betrieben (einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren). Der Hintergrund für das Wettbewerbsrecht und die oben genannten Mittel liegt u.a. darin, dass es mit Ausnahme des Kartellrechts- keine staatliche Aufsicht über den Wettbewerb gibt, die eine Selbstregulierung ersetzen könnte. Für den Verbraucherschutz gilt entsprechendes. Jetzt unverbindlich Beratungsangebot einholen: will@ra-will.de oder anrufen: 040-328 09 78-0 Die Kontaktaufnahme per Telefon oder e-Mail verursacht noch keine Kosten. Kosten entstehen erst im Rahmen der Erfüllung eines zu vereinbarenden Auftrags. Deren Höhe kann je nach Lage der Dinge ausgehandelt werden oder richtet sich nach dem Gegenstandswert. Sie werden in jedem Falle vor Abschluss eines Mandatsvertrages oder der Durchführung einer Beratung über die entstehenden Kosten im Bilde sein. |
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| Andreas Will | Rechts- und Fachanwaltskanzlei | Mönckebergstraße 27 | D-20095 Hamburg | Tel. 040. 328 09 78-0 | Fax 040. 328 09 78-11 | ||||||||||||||||